Auftrag

 

 AGB

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG

1. Allgemeines:
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Dienstleistungen der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG sowohl in laufender als auch in künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Individualvereinbarungen im Dienstleistungsvertrag gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Über Änderungen oder Ergänzungen ihrer allgemeinen Geschäftsbedienungen wird die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ihre jeweiligen Vertragspartner in Kenntnis setzen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages mit Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG.

2. Vertragsabschluß:
Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung eines schriftlichen Dienstleistungsvertrages durch beide Vertragsparteien zustande. Einseitig erteilte Aufträge werden verbindlich erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG oder aber mit Beginn der Arbeiten, soweit diese mit Billigung des Auftraggebers erfolgen. Die Billigung des Auftraggebers liegt insbesondere dann vor, wenn dieser der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zur Bearbeitung des Auftrages erforderliche Unterlagen, Daten und Informationen überlassen hat.

3. Vertragsgegenstand:
Der Gegenstand der von der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zu erbringenden Dienstleitungen ergibt sich ausschließlich aus dem zugrunde- liegenden schriftlichen Dienstleistungsvertrag, hilfsweise aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG erbringt Leistungen im Rahmen des § 6 Ziffer 3 u. 4 STBerG. Sie übt darüber hinaus keine steuer- oder rechtsberatenden Tätigkeiten aus. Bei Vereinbarung von Lohnabrechnungsleistungen gelten die Tarife mit den gewählten Leistungen.
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG übernimmt nicht, auch nicht teilweise die Personalverwaltung für den Auftraggeber, der für diese ausschließlich verantwortlich bleibt. Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt die vom Auftraggeber übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen des erteilten Auftrages und im alleinigen Auftrag des Auftraggebers, der für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verantwortlich ist.

4. Mitwirkung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Er hat insbesondere unaufgefordert und auf eigene Kosten alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, dass der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
Soweit die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zur Erfassung von Stamm- und Bewegungsdaten Formulare vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zu verwenden.
Der Auftraggeber versichert, dass alle der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG übermittelten Daten und Informationen, insbesondere die mitgeteilten Vortragswerte richtig sind. Der Auftraggeber hat der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG die erforderlichen Daten spätestens fünf Arbeitstage 12.00 Uhr mittags, vor dem Abgabetermin zu überlassen. Zusätzlicher Aufwand, der der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Überlassung von Unterlagen, Daten oder sonstigen Informationen entsteht, ist vom Auftraggeber gesondert der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zu vergüten.

5. Leistungsfristen:
Fällt der Termin zur Abgabe der durch die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG geschuldeten Leistung auf einen Samstag. Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum nächstfolgenden Arbeitstag. Fällt der Termin zur Übergabe von Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen an die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG durch den Auftraggeber auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so gilt der vorangehenden Arbeitstag als Ubergabetermin.

6. Gewährleistung:
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG verpflichtet sich, alle Leistungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung, frei von Mängeln, zu erbringen. Bei dennoch auftretenden Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen der § 633 bis 638 BGB mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG in jedem Fall zuerst die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist einräumen muss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG anzuzeigen und soweit erforderlich an der Mangelbeseitigung mitzuwirken. Kommt die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ihrer Nachbesserungspflicht unverzüglich nach, ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung der bereits abgerechneten Vergütung nicht berechtigt.

7. Haftung:
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG haftet grundsätzlich für eigenes sowie für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des Schadens ist auf die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind. Ausgeschlossen sind jedoch Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG, eines ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Falle unberührt. Für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, gleichstehend Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappungen sowie sonstige nicht von der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zu vertretende, unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Mitwirkung Dritter:
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, für die die Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen nach Maßgabe der Ziffer 9 gleichermaßen gelten.

9. Geheimhaltung/Datenschutz:
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG verpflichtet sich, über alle Daten und Tatsachen, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden Stillschweigen zu bewahren und Daten des Auftraggebers nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen an Dritte erfolgt nicht, es sei denn die Weitergabe ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend. Der Auftraggeber kann die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG jederzeit von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG gewährleistet die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz und schafft hierfür die nach dem jeweiligen Stand der Technik erforderlichen technisch organisatorischen Voraussetzungen. Sämtliche Mitarbeiter der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG, die Zugang zu den Daten der Auftraggeber haben, sind in ihren Arbeitsverträgen durch gesonderte Erklärungen auf die strikte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht und des Datenschutzes verpflichtet. Der Auftraggeber versichert, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung
personenbezogener Lohnabrechnungsdaten an die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG von den betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Für die Datenübermittlung an die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ist der Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der übermittelten personenbezogenen Daten zu verlangen, wobei der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ein Zurückbehaltungsrecht nicht zusteht. Soweit dem Herausgabeverlangen ein nicht unerheblicher Zeitaufwand gegenübersteht und die Herausgabe nicht mit der Beendigung des Vertrages durch Vertragsablauf oder Kündigung im Zusammenhang steht, ist der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG der so entstandene Aufwand zu vergüten.
Die Verschwiegenheitspflicht der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ist insbesondere gegenüber ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit, soweit sie nach den dortigen Versicherungsbedingungen zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.

10. Preise/Zahlungsbedingungen:
Die Preise für die von Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste für die vereinbarten Tarife der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG, soweit mit dem Auftraggeber keine Einzelpreisvereinbarungen getroffen wurden. Die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste gilt in jedem Fall für mindestens 12 Monate ab Vertragsbeginn. Veränderungen der Preisliste müssen dem Auftraggeber mitgeteilt werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Preislisten, endet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Termin einer ordentlichen Kündigung. Der Widerspruch des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Alle in den Preislisten. Angeboten und Verträgen enthaltenen Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzukommt.
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG stellt die von ihr erbrachten Leistungen zum Ende der der jeweiligen Leistung zugrunde liegenden Abrechnungsperiode monatlich in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig und wird grundsätzlich per Lastschrift dem Konto des Auftraggebers belastet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG Ermächtigung zum Bankeinzug zu erteilen.
Leistungen der Lohnbuchhaltung werden einzeln pro Mitarbeiter und Monat abgerechnet und zwar für jede Abrechnung inklusive der Erstellung der Anmeldungen der Lohnsteuer zum Finanzamt und Beitragsnachweise bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern.
Bei verspäteter Zahlung durch den Auftraggeber ist die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG berechtigt, die vertraglich geschuldeten weitergehenden Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzubehalten.

11. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche von der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG an den Auftraggeber gelieferten Waren und übergebenen Abrechnungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG.

12. Vertragsdauer/Kündigung:
Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Termin, hilfsweise mit Beginn der Arbeiten gemäß Ziffer 2.
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Leistungszeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch Tod, durch Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende des Monats bzw. der jeweiligen Buchungsperiode. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Beendigung des Vertrages und Erledigung eventuell anfallender Abschlussarbeiten stellt die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG dem Auftraggeber sämtliche übergebenen Unterlagen zur Abholung zur Verfügung oder übersendet diese unfrei an den Auftraggeber. Gleichzeitig löscht die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG sämtliche Daten und Stammdaten von den vorhandenen Datenträgern. Holt der Auftraggeber die bereitgestellten Unterlagen trotz Aufforderung durch die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG binnen sechs Monaten nicht ab und erteilt er auch keinen Übersendungsauftrag, ist die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.
Sollte der Auftraggeber für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten die Leistungen der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG nicht in Anspruch genommen haben, ist diese berechtigt, sämtliche vorhandene Unterlagen unfrei an den Auftraggeber zurückzusenden oder sollte dies aus nicht von der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, zu vernichten und die gespeicherten Daten und Stammdaten auf den vorhandenen Datenträgern zu löschen.
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ist berechtigt, die Herausgabe der ihr vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen zu verweigern, bis er wegen seiner Kosten befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

13. Verjährung:
Ansprüche gegen die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG aus Vertrag verjähren zwei Jahre ab Entstehung des Anspruches und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände.

14. Gerichtsstand:
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien vorliegen, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Passau. Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers gerichtlich geltend zu machen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Schriftform:
Vereinbarungen der Parteien sowie Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei Übermittlung per Telefax dem Schriftformerfordernis genügt, nicht jedoch Übermittlung per E-Mail.

16. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG / AGB

Stand: 01.01.2010