Auftrag
AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger
AG
1. Allgemeines:
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und
Verträge über Dienstleistungen der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG
sowohl in laufender als auch in künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende
Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Individualvereinbarungen im Dienstleistungsvertrag gehen den allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor. Über Änderungen oder Ergänzungen ihrer allgemeinen
Geschäftsbedienungen wird die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ihre
jeweiligen Vertragspartner in Kenntnis setzen. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages mit Lohnkomplett -
Rechenzentrum Pfaffinger AG.
2. Vertragsabschluß:
Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung eines schriftlichen
Dienstleistungsvertrages durch beide Vertragsparteien zustande. Einseitig
erteilte Aufträge werden verbindlich erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung
durch die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG oder aber mit Beginn der
Arbeiten, soweit diese mit Billigung des Auftraggebers erfolgen. Die Billigung
des Auftraggebers liegt insbesondere dann vor, wenn dieser der Lohnkomplett -
Rechenzentrum Pfaffinger AG zur Bearbeitung des Auftrages erforderliche
Unterlagen, Daten und Informationen überlassen hat.
3. Vertragsgegenstand:
Der Gegenstand der von der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zu
erbringenden Dienstleitungen ergibt sich ausschließlich aus dem zugrunde-
liegenden schriftlichen Dienstleistungsvertrag, hilfsweise aus der
schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger
AG erbringt Leistungen im Rahmen des § 6 Ziffer 3 u. 4 STBerG. Sie übt darüber
hinaus keine steuer- oder rechtsberatenden Tätigkeiten aus. Bei Vereinbarung
von Lohnabrechnungsleistungen gelten die Tarife mit den gewählten Leistungen.
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG übernimmt nicht, auch nicht
teilweise die Personalverwaltung für den Auftraggeber, der für diese
ausschließlich verantwortlich bleibt. Die Lohnkomplett - Rechenzentrum
Pfaffinger AG erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt die vom Auftraggeber
übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen des erteilten Auftrages und im alleinigen
Auftrag des Auftraggebers, der für die Einhaltung der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen verantwortlich ist.
4. Mitwirkung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur
ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Er hat insbesondere
unaufgefordert und auf eigene Kosten alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und so rechtzeitig
zu überlassen, dass der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG eine
angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für
alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung
sein könnten.
Soweit die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zur Erfassung von Stamm-
und Bewegungsdaten Formulare vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese
zu verwenden.
Der Auftraggeber versichert, dass alle der Lohnkomplett - Rechenzentrum
Pfaffinger AG übermittelten Daten und Informationen, insbesondere die
mitgeteilten Vortragswerte richtig sind. Der Auftraggeber hat der Lohnkomplett
- Rechenzentrum Pfaffinger AG die erforderlichen Daten spätestens fünf
Arbeitstage 12.00 Uhr mittags, vor dem Abgabetermin zu überlassen. Zusätzlicher
Aufwand, der der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG durch fehlerhafte,
unvollständige oder verspätete Überlassung von Unterlagen, Daten oder sonstigen
Informationen entsteht, ist vom Auftraggeber gesondert der Lohnkomplett -
Rechenzentrum Pfaffinger AG zu vergüten.
5. Leistungsfristen:
Fällt der Termin zur Abgabe der durch die Lohnkomplett - Rechenzentrum
Pfaffinger AG geschuldeten Leistung auf einen Samstag. Sonntag oder
gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum
nächstfolgenden Arbeitstag. Fällt der Termin zur Übergabe von Daten, Unterlagen
oder sonstigen Informationen an die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG
durch den Auftraggeber auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag,
so gilt der vorangehenden Arbeitstag als Ubergabetermin.
6. Gewährleistung:
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG verpflichtet sich, alle
Leistungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung, frei von
Mängeln, zu erbringen. Bei dennoch auftretenden Mängeln gelten die gesetzlichen
Bestimmungen der § 633 bis 638 BGB mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber der
Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG in jedem Fall zuerst die Möglichkeit
der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist einräumen muss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich nach ihrer
Feststellung der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG anzuzeigen und
soweit erforderlich an der Mangelbeseitigung mitzuwirken. Kommt die
Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ihrer Nachbesserungspflicht
unverzüglich nach, ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung der bereits
abgerechneten Vergütung nicht berechtigt.
7. Haftung:
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG haftet grundsätzlich für
eigenes sowie für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des
Schadens ist auf die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen
vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind. Ausgeschlossen sind
jedoch Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG, eines ihrer gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Personenschäden bleibt in
jedem Falle unberührt. Für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt,
gleichstehend Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare
Rohstoffverknappungen sowie sonstige nicht von der Lohnkomplett - Rechenzentrum
Pfaffinger AG zu vertretende, unvorhersehbare, unvermeidbare und
außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Mitwirkung Dritter:
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ist berechtigt, zur
Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende
Unternehmen heranzuziehen, für die die Geheimhaltungs- und
Datenschutzbestimmungen nach Maßgabe der Ziffer 9 gleichermaßen gelten.
9. Geheimhaltung/Datenschutz:
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG verpflichtet sich, über alle
Daten und Tatsachen, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden
Stillschweigen zu bewahren und Daten des Auftraggebers nur soweit dies zur
Vertragserfüllung erforderlich ist zu erfassen, zu speichern und zu
verarbeiten. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen an Dritte
erfolgt nicht, es sei denn die Weitergabe ist zur Erreichung des
Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung
zwingend. Der Auftraggeber kann die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG
jederzeit von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG gewährleistet die Einhaltung
sämtlicher gesetzlicher Datenschutzbestimmungen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz und schafft hierfür die nach dem jeweiligen Stand der
Technik erforderlichen technisch organisatorischen Voraussetzungen. Sämtliche
Mitarbeiter der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG, die Zugang zu den
Daten der Auftraggeber haben, sind in ihren Arbeitsverträgen durch gesonderte
Erklärungen auf die strikte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht und des
Datenschutzes verpflichtet. Der Auftraggeber versichert, die nach dem
Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung
personenbezogener Lohnabrechnungsdaten an die Lohnkomplett - Rechenzentrum
Pfaffinger AG von den betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Für die
Datenübermittlung an die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ist der
Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der übermittelten
personenbezogenen Daten zu verlangen, wobei der Lohnkomplett - Rechenzentrum
Pfaffinger AG ein Zurückbehaltungsrecht nicht zusteht. Soweit dem
Herausgabeverlangen ein nicht unerheblicher Zeitaufwand gegenübersteht und die
Herausgabe nicht mit der Beendigung des Vertrages durch Vertragsablauf oder
Kündigung im Zusammenhang steht, ist der Lohnkomplett - Rechenzentrum
Pfaffinger AG der so entstandene Aufwand zu vergüten.
Die Verschwiegenheitspflicht der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG
besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen
erforderlich ist. Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ist insbesondere
gegenüber ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von ihrer
Verschwiegenheitsverpflichtung befreit, soweit sie nach den dortigen
Versicherungsbedingungen zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger
AG gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.
10. Preise/Zahlungsbedingungen:
Die Preise für die von Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zu
erbringenden Leistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste für
die vereinbarten Tarife der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG, soweit
mit dem Auftraggeber keine Einzelpreisvereinbarungen getroffen wurden. Die bei
Vertragsabschluss gültige Preisliste gilt in jedem Fall für mindestens 12
Monate ab Vertragsbeginn. Veränderungen der Preisliste müssen dem Auftraggeber
mitgeteilt werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Widerspricht der Auftraggeber
den geänderten Preislisten, endet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen
Termin einer ordentlichen Kündigung. Der Widerspruch des Auftraggebers bedarf
der Schriftform.
Alle in den Preislisten. Angeboten und Verträgen enthaltenen Preise sind
Nettopreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzukommt.
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG stellt die von ihr erbrachten
Leistungen zum Ende der der jeweiligen Leistung zugrunde liegenden
Abrechnungsperiode monatlich in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug
zur sofortigen Zahlung fällig und wird grundsätzlich per Lastschrift dem Konto
des Auftraggebers belastet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Lohnkomplett
- Rechenzentrum Pfaffinger AG Ermächtigung zum Bankeinzug zu erteilen.
Leistungen der Lohnbuchhaltung werden einzeln pro Mitarbeiter und Monat
abgerechnet und zwar für jede Abrechnung inklusive der Erstellung der
Anmeldungen der Lohnsteuer zum Finanzamt und Beitragsnachweise bei den
jeweiligen Sozialversicherungsträgern.
Bei verspäteter Zahlung durch den Auftraggeber ist die Lohnkomplett -
Rechenzentrum Pfaffinger AG berechtigt, die vertraglich geschuldeten
weitergehenden Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich
zurückzubehalten.
11. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche von der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG an den
Auftraggeber gelieferten Waren und übergebenen Abrechnungen verbleiben bis zur
vollständigen Bezahlung im Eigentum der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger
AG.
12. Vertragsdauer/Kündigung:
Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Termin, hilfsweise mit Beginn der Arbeiten
gemäß Ziffer 2.
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der
vereinbarten Leistungszeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch
Tod, durch Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle
einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende des Monats bzw. der
jeweiligen Buchungsperiode. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Beendigung des Vertrages und Erledigung eventuell anfallender
Abschlussarbeiten stellt die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG dem
Auftraggeber sämtliche übergebenen Unterlagen zur Abholung zur Verfügung oder
übersendet diese unfrei an den Auftraggeber. Gleichzeitig löscht die
Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG sämtliche Daten und Stammdaten von
den vorhandenen Datenträgern. Holt der Auftraggeber die bereitgestellten
Unterlagen trotz Aufforderung durch die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger
AG binnen sechs Monaten nicht ab und erteilt er auch keinen
Übersendungsauftrag, ist die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG
berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.
Sollte der Auftraggeber für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens
drei Monaten die Leistungen der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG
nicht in Anspruch genommen haben, ist diese berechtigt, sämtliche vorhandene
Unterlagen unfrei an den Auftraggeber zurückzusenden oder sollte dies aus nicht
von der Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG zu vertretenden Gründen
nicht möglich sein, zu vernichten und die gespeicherten Daten und Stammdaten
auf den vorhandenen Datenträgern zu löschen.
Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG ist berechtigt, die Herausgabe
der ihr vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen zu verweigern, bis er wegen
seiner Kosten befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach
den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der
geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
13. Verjährung:
Ansprüche gegen die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG aus Vertrag
verjähren zwei Jahre ab Entstehung des Anspruches und Kenntnis der
anspruchsbegründenden Umstände.
14. Gerichtsstand:
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung
zwischen den Parteien vorliegen, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der
Vertragsparteien Passau. Die Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG bleibt
jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers gerichtlich geltend
zu machen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Schriftform:
Vereinbarungen der Parteien sowie Änderungen oder Ergänzungen der
allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,
wobei Übermittlung per Telefax dem Schriftformerfordernis genügt, nicht jedoch
Übermittlung per E-Mail.
16. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
Lohnkomplett - Rechenzentrum Pfaffinger AG / AGB Stand: 01.01.2010
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